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WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr · WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

§ 17 WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr

Schutzdauer

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Dauer des den ausübenden Künstlern nach diesem Vertrag zu gewährenden Schutzes beträgt mindestens 50 Jahre, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem die Darbietung auf einem Tonträger festgelegt wurde.

(2) Die Dauer des den Tonträgerherstellern nach diesem Vertrag zu gewährenden Schutzes beträgt mindestens 50 Jahre, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Tonträger veröffentlicht wurde, oder, falls er innerhalb von 50 Jahren nach seiner Festlegung nicht veröffentlicht wurde, 50 Jahre, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem er festgelegt wurde.