WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr · WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) § 21 WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr Vorbehalte In KraftAmtlicher Text Mit Ausnahme des Artikels 15 Absatz 3 sind Vorbehalte zu diesem Vertrag nicht zulässig. ← Vorherige · § 20 Inhalt § 22 · Nächste →