§ 29 WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.