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WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr · WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

§ 31 WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr

Kündigung des Vertrags

In KraftAmtlicher Text

Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei durch eine an den Generaldirektor der WIPO gerichtete Notifikation gekündigt werden. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Tag wirksam, an dem die Notifikation beim Generaldirektor der WIPO eingegangen ist.