BANU – V · Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung
§ 1 BANU – VUnterteilungen der Benützungsarten
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.
Benützungsarten nach § 10 Abs. 1 VermG werden in die im § 2 angeführten Nutzungen unterteilt. Die Nutzungen sind Informationen über den Naturzustand auf der Erdoberfläche. Rechtliche Zusatzinformationen gem. § 3 beschreiben Rechtszustände der Nutzungen.
Verweist auf
- BANU – V Art. 10
- BANU – V § 2
- BANU – V § 3
- BANU – V § 6