§ 0 Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensor
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751. )
Die Unterzeichneten, Bevollmächtigte der Regierungen der Mitgliedsländer des Vereins, haben gemäß Artikel 22.2. der am 10. Juli 1964 zu Wien beschlossenen Satzung des Weltpostvereins in dieser Allgemeinen Verfahrensordnung im gegenseitigen Einvernehmen und vorbehaltlich des Artikels 25.4. der Satzung die nachfolgenden Bestimmungen zur Anwendung der Satzung und zur Arbeitsweise des Vereins beschlossen:
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Kapitel
I Arbeitsweise der Organe des Vereins
17
Artikel
101 Organisation und Zusammentreten der Kongresse und außerordentlichen Kongresse
17
Artikel
102 Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tagungen des Verwaltungsrates
18
Artikel
103 Information über die Tätigkeit des Verwaltungsrates
24
Artikel
104 Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tagungen des Rates für Postbetrieb
24
Artikel
105 Information über die Tätigkeit des Rates für Postbetrieb
29
Artikel
106 Zusammensetzung, Arbeitsweise und Sitzungen des Konsultativkomitees
29
Artikel
107 Information über die Tätigkeit des Konsultativkomitees
32
Artikel
108 Geschäftsordnung des Kongresses
33
Artikel
109 Arbeitssprachen des Internationalen Büros
33
Artikel
110 Sprachen für Dokumentation, Beratungen und dienstlichen Schriftwechsel
33
Kapitel
II Internationales Büro
35
Artikel
111 Wahl des Generaldirektors und des Vize-Generaldirektors des Internationalen Büros
35
Artikel
112 Aufgaben des Generaldirektors
36
Artikel
113 Aufgaben des Vize-Generaldirektors
38
Artikel
114 Sekretariat der Organe des Vereins
38
Artikel
115 Verzeichnis der Mitgliedsländer
39
Artikel
116 Auskünfte. Gutachten. Anträge auf Auslegung und Änderung der Vertragswerke. Umfragen. Vermittlung bei der Begleichung der Rechnungen
39
Artikel
117 Technische Zusammenarbeit
39
Artikel
118 Lieferung von Drucksorten durch das Internationale Büro
39
Artikel
119 Vertragswerke der Engeren Vereine.
40
Artikel
120 Zeitschrift des Vereins
40
Artikel
121 Zweijahresbericht über die Tätigkeit des Vereins
40
Kapitel
III Verfahren zur Einbringung und Prüfung von Vorschlägen
40
Artikel
122 Verfahren zur Einbringung von Kongressvorschlägen
40
Artikel
123 Verfahren zur Vorlage der Vorschläge zur Neufassung der Ausführungsbestimmungen auf Grund der vom Kongress gefassten Beschlüsse beim Rat für Postbetrieb
42
Artikel
124 Einbringung von Vorschlägen in der Zeit zwischen zwei Kongressen
42
Artikel
125 Prüfung von Vorschlägen in der Zeit zwischen zwei Kongressen
43
Artikel
126 Bekanntgabe der in der Zeit zwischen zwei Kongressen gefassten Beschlüsse
43
Artikel
127 Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen und anderer in der Zeit zwischen zwei Kongressen gefasster Beschlüsse
44
Kapitel
IV Finanzen
44
Artikel
128 Festsetzung und Deckung der Ausgaben des Vereins
44
Artikel
129 Automatische Sanktionen
46
Artikel
130 Beitragsklassen
46
Artikel
131 Bezahlung der Lieferungen des Internationalen Büros
48
Kapitel
V Schiedsgerichtsbarkeit
48
Artikel
132 Schiedsverfahren
48
Kapitel
VI Schlussbestimmungen
49
Artikel
133 Bedingungen für die Annahme von Vorschlägen zur Allgemeinen Verfahrensordnung
49
Artikel
134 Vorschläge zu den Übereinkommen mit der Organisation der Vereinten Nationen
49
Artikel
135 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Allgemeinen Verfahrensordnung
49
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge 1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.