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PLH-Verordnung 2010 · Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

§ 18 PLH-Verordnung 2010Rückforderung und Verzinsung

3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Zu Unrecht empfangene Beträge sind zurückzuzahlen.

(2) An die AMA zurückzuzahlende Beträge sind, soweit nicht in den in § 1 genannten Rechtsakten etwas anderes bestimmt ist, vom Tag des Empfanges bis zum Tag der Rückzahlung mit 3 vH über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Als Tag des Empfangs gilt der dritte Arbeitstag nach dem Tag der Valutastellung der Lastschrift auf dem Konto der AMA.