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Hufschmied/in-Ausbildungsordnung · Hufschmied/in-Ausbildungsordnung

§ 11 Hufschmied/in-AusbildungsordnungWiederholungsprüfung

Praktische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Wenn bis zu drei Gegenstände mit „Nicht genügend“ bewertet wurden, ist die Wiederholungs-prüfung auf die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu beschränken.

(3) Wenn mehr als drei Gegenstände mit „Nicht genügend“ bewertet wurden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.