§ 22 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzübVerwahrer
Artikel 22
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen nimmt die Aufgaben des Verwahrers dieses Protokolls wahr.
Artikel 22
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen nimmt die Aufgaben des Verwahrers dieses Protokolls wahr.