Informationsaustausch in Steuersachen · Informationsaustausch in Steuersachen
§ 0 Informationsaustausch in Steuersachen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 454 AB 515 S. 51. BR: AB 8269 S. 780. )
StF: BGBl. III Nr. 54/2010
Die Republik Österreich
und
das Fürstentum Monaco,
VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. August 2010 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.