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Protokoll über Schadstofffreisetzungs- u · Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

§ 18 Protokoll über Schadstofffreisetzungs- uStimmrecht

Artikel 18

In KraftAmtlicher Text

(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 hat jede Vertragspartei dieses Protokolls eine Stimme.

(2) Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration üben in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit ihr Stimmrecht mit der Anzahl von Stimmen aus, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, welche Vertragsparteien sind. Diese Organisationen üben ihr Stimmrecht nicht aus, wenn ihre Mitgliedstaaten ihr Stimmrecht ausüben, und umgekehrt.