Mautstreckenausnahmenverordnung 2010 · Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
§ 1 Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
Ausgenommen von der fahrleistungsabhängigen und der zeitabhängigen Mautpflicht ist die unter Verkehr stehende Bundesstraßenstrecke der S 5 Stockerauer Schnellstraße im Abschnitt zwischen dem Knoten Jettsdorf (S 33) und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37).