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Praktische Modalitäten zur erleichterten · Praktische Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003

§ 1 Praktische Modalitäten zur erleichterten

In KraftAmtlicher Text

(1) Die vorliegende Vereinbarung regelt die praktischen Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Dublin-Verordnung.

(2) Diese Vereinbarung muss im Einklang mit der Dublin-Verordnung und der Verordnung der Kommission (EG) 1560/2003 vom 2. September 2003 (nachstehend "Durchführungsverordnung" genannt) angewendet werden.

(3) Die Vertragsparteien verwenden die in der Dublin-Verordnung und der Durchführungsverordnung angeführten Begriffe in der dort festgelegten Bedeutung.