BHV 2013 · Bundeshaushaltsverordnung 2013
§ 19 BHV 2013Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013) (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 8, BHG 2013)
3. Abschnitt Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)
Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-01-01