BHV 2013 · Bundeshaushaltsverordnung 2013
§ 92 BHV 2013Leistungsrechnung
4. Abschnitt Leistungsrechnung
Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Festlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
2. Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
3. Kalkulation der Leistung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-01-01