Soziale Sicherheit (Korea/R) · Soziale Sicherheit (Korea/R)
§ 3 Soziale Sicherheit (Korea/R)
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt:
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen soweit diese ihre Rechte von den in lit. a bezeichneten Personen ableiten.