Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea · Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea/R)

§ 0 Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea

In KraftAmtlicher Text

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit 1)

StF: BGBl. III Nr. 96/2010

Auf Grund des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der Sozialen Sicherheit, unterzeichnet in Wien am 23. Jänner 2010 – im Folgenden als Abkommen bezeichnet – haben die zuständigen Behörden, und zwar:

–

für die Republik Österreich

der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

–

für die Republik Korea

der Minister für Gesundheit, Wohlfahrt und Familienangelegenheiten

zur Durchführung des Abkommens Folgendes vereinbart:

_______________

1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2010 .

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. Oktober 2010 in Kraft.