Treibstoffproben-Kostenverordnung · Treibstoffproben-Kostenverordnung
§ 1 Treibstoffproben-KostenverordnungAnwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Höhe und die Erstattung der Kosten für die Probenahme und Untersuchung von Dieselkraftstoffproben und Ottokraftstoffproben.