Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Molda · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)
§ 0 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Molda
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet in Brüssel am 10. Oktober 2007
StF: BGBl. III Nr. 128/2010 idF BGBl. III Nr. 124/2011 (VFB)
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau, im Folgenden die „Parteien“ genannt,
in dem Wunsch, die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt), zu erleichtern, sind auf der Grundlage dessen Artikel 19
wie folgt übereingekommen:
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1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007, S. 149.
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 am 6. November 2010 in Kraft getreten.