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Auskunftsaustausch in Steuersachen (Ando · Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)

§ 0 Auskunftsaustausch in Steuersachen (Ando

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

StF: BGBl. III Nr. 129/2010 (NR: GP XXIV RV 451 AB 512 S. 51. BR: AB 8266 S. 780. )

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung des Fürstentums Andorra,

VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. März bzw. 8. November 2010 (eingelangt am 10. November 2010) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 10. Dezember 2010 in Kraft.