Auskunftsaustausch in Steuersachen (Ando · Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)
§ 9 Auskunftsaustausch in Steuersachen (AndoKosten
Artikel 9
Die Tragung der für die Auskunftserteilung anfallenden Kosten erfolgt nach Maßgabe des Einvernehmens der Vertragsparteien.