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TAG · Theaterarbeitsgesetz

§ 29 TAGDauernde Schließung der Bühne

Rechte und Pflichten des Mitgliedes

In KraftAmtlicher Text

Wird das Theater durch Brand oder andere Elementarereignisse zerstört oder wird es von der Behörde ohne Verschulden des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin auf unbestimmte Zeit geschlossen, so sind sämtliche Bühnenarbeitsverträge mit Ablauf eines Monats nach der Betriebseinstellung gelöst.