§ 6 TAGFeste Bezüge
Rechte und Pflichten des Mitgliedes
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.
Rechte und Pflichten des Mitgliedes
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.