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Genehmigung der Begründung weiterer Vorb · Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

§ 1 Genehmigung der Begründung weiterer Vorb

In KraftAmtlicher Text

(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 45/2012 )

(2) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/41158 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2011 bis 2019 in der Höhe von bis zu 5 760 Millionen Euro zu begründen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2012-05-17