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BFG 2011 · Bundesfinanzgesetz 2011

§ 1 BFG 2011Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIII

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2011 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs- haushalt

Gesamt-haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

70 162,050

71 605,8l0

141 767,860

Einnahmen:

62 540,415

79 227,445

141 767,860

_________________________________________

Abgang:

7 621,635

–

–

Überschuss:

–

7 621,635

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2011 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBI. Nr. 213/1986, sowie Artikel IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.