Gegenseitige Vertretung im Verfahren der · Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Malta) § 5 Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Gebühren In KraftAmtlicher Text Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu. ← Vorherige · § 4 Inhalt § 6 · Nächste →