§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Pr
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen 1 in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
StF: BGBl. III Nr. 135/2010 (NR: GP XXIV RV 442 AB 511 S. 51. BR: AB 8265 S. 780. )
Die Republik Österreich
und
das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978 und BGBl. Nr. 835/1994 .
Die Mitteilungen gemäß Art. II des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 19. November 2010 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung ist das Protokoll und das Zusatzprotokoll am 19. November 2010 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.