§ 0 Gegenseitige Vertretung im Verfahren der
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
StF: BGBl. III Nr. 138/2010
Die Vereinbarung ist mit 1. November 2010 in Kraft getreten.