Luftverkehrsabkommen (Kosovo) · Luftverkehrsabkommen (Kosovo)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Kosovo)
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.
StF: BGBl. Nr. 72/1954
BGBl. Nr. 522/1974
BGBl. III Nr. 156/1997
BGBl. III Nr. 147/2010
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben,
vom Wunsche geleitet, regelmäßige Luftverkehrslinien zwischen ihren beiden Ländern einzurichten, folgendes vereinbart:
Das vorstehende Regierungsübereinkommen ist gemäß seinem Artikel XVI am 11. November 1953 durch Notenwechsel in Kraft gesetzt worden.