Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (K · Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo)
§ 12 Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (K
Artikel 12
Das vorliegende Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden.
Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (K · Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo)
Artikel 12
Das vorliegende Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden.