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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer · Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain)

§ 27 Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer

IN-KRAFT-TRETEN

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.