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Errichtung der Internationalen Anti-Korr · Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

§ 11 Errichtung der Internationalen Anti-Korr

Finanzierung der Akademie

In KraftAmtlicher Text

1. Ungeachtet des langfristigen Ziels der Akademie, selbsterhaltend zu sein, beinhalten die Ressourcen der Akademie folgendes:

(a) freiwillige Beiträge der Vertragsparteien;

(b) freiwillige Beiträge aus dem Privatsektor und von anderen Spendern;

(c) Studiengebühren, Gebühren für Trainingsworkshops und technische Unterstützung, Erträge von Publikationen und anderen Dienstleistungen;

(d) Einnahmen aus solchen Beiträgen, Gebühren, Erträgen und anderem Einkommen einschließlich aus Trusts und Stiftungen.

2. Das Finanzjahr der Akademie läuft von 1. Jänner bis 31. Dezember.

3. Die Konten der Akademie unterliegen, gemäß den Finanzvorschriften, die vom Rat gemäß Artikel VI Absatz 2 Buchstabe b erlassen werden, einer jährlichen unabhängigen Prüfung, die den höchsten Standards der Transparenz, Verantwortlichkeit und Legitimität entsprechen.

4. Die Vertragsparteien sind dazu aufgerufen, sich an den Fund-Raising Aktivitäten der Akademie zu beteiligen, einschließlich durch die Organisation von gemeinsamen Geberkonferenzen.