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Errichtung der Internationalen Anti-Korr · Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

§ 16 Errichtung der Internationalen Anti-Korr

Änderungen

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Die Mitteilung dieser Zustimmung erfolgt schriftlich beim Depositär. Die Änderung tritt bei Erhalt der Mitteilungen aller Vertragsparteien durch den Depositär, oder an einem anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Datum in Kraft.