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Errichtung der Internationalen Anti-Korr · Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

§ 4 Errichtung der Internationalen Anti-Korr

Organe

In KraftAmtlicher Text

Die Akademie besitzt

(a) eine Versammlung der Vertragsparteien, nachstehend „die Versammlung“ genannt;

(b) einen Gouverneursrat, nachstehend „der Rat“ genannt;

(c) einen Internationalen Leitenden Beirat;

(d) einen Internationalen Akademischen Beirat;

(e) einen Dekan.