Aufteilung entzogener Erträge aus Straft · Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)
§ 2 Aufteilung entzogener Erträge aus StraftZweck und Anwendungsbereich
Artikel 2
Dieses Abkommen dient dazu, den Vertragsparteien die Aufteilung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die in Zusammenhang mit Straftaten entzogen wurden.
Dieses Abkommen dient ausschließlich dem Zweck der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Vertragsparteien. Dritte können aus diesem Abkommen keine Rechte oder Vorteile ableiten.