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Gegenseitige Vertretung durch diplomatis · Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretung im Verfahren der Visumerteilung - Durchführung (Litauen)

§ 5 Gegenseitige Vertretung durch diplomatisGebühren

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.