Luftverkehrsabkommen (Mongolei) · Luftverkehrsabkommen (Mongolei)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Mongolei)
REGISTRIERUNG
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.