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Geschäftsordnung des Tierschutzrates · Geschäftsordnung des Tierschutzrates

§ 13 Geschäftsordnung des TierschutzratesÖffentlichkeit, Transparenz und Verschwiegenheit

In KraftAmtlicher Text

(1) Die im Rat zu behandelnden Themen und gefassten Beschlüsse (Beschlussprotokolle) sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit für jeden abrufbar zu veröffentlichen.

(2) Die Sitzungen des Rates und der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich. Personenbezogene Daten, betriebsbezogene Daten sowie das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit.