Schutz von Kindern · Schutz von Kindern
§ 2 Schutz von KindernArtikel 2
Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens Kapitel römisch eins Anwendungsbereich des Übereinkommens
Dieses Übereinkommen ist auf Kinder von ihrer Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs anzuwenden.