Schutz von Kindern · Schutz von Kindern
§ 20 Schutz von KindernArtikel 20
Kapitel III Anzuwendendes Recht Kapitel römisch drei Anzuwendendes Recht
Dieses Kapitel ist anzuwenden, selbst wenn das darin bestimmte Recht das eines Nichtvertragsstaats ist.