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Schutz von Kindern · Schutz von Kindern

§ 50 Schutz von KindernArtikel 50

Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen Kapitel römisch sechs Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen lässt das Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien beider Übereinkommen unberührt. Einer Berufung auf Bestimmungen dieses Übereinkommens zu dem Zweck, die Rückkehr eines widerrechtlich verbrachten oder zurückgehaltenen Kindes zu erwirken oder das Recht auf persönlichen Verkehr durchzuführen, steht jedoch nichts entgegen.