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Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro · Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

§ 0 Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro

In KraftAmtlicher Text

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 55/2011 idF BGBl. III Nr. 63/2011 (VFB)

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien (nachstehend “die Parteien” genannt), sind gemäß Artikel 19 des am 18. September 2007 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (nachstehend “das Abkommen” genannt) mit dem Ziel einer effektiven Durchführung des Abkommens

wie folgt übereingekommen:

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1 Siehe Abl. Nr. L 344 vom 19.12.2007 S. 46

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 14 mit 4. April 2011 in Kraft getreten.