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Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro · Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

§ 12 Rückübernahmeabkommen - DurchführungsproSprache der Kommunikation

Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

Die zuständigen Behörden der Parteien gemäß Artikel 1 dieses Protokolls werden bei der Anwendung des Abkommens in deutscher, serbischer oder englischer Sprache kommunizieren.