Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro · Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)
§ 12 Rückübernahmeabkommen - DurchführungsproSprache der Kommunikation
Artikel 12
Die zuständigen Behörden der Parteien gemäß Artikel 1 dieses Protokolls werden bei der Anwendung des Abkommens in deutscher, serbischer oder englischer Sprache kommunizieren.