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Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Ü · Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

§ 5 Rückübernahmeabkommen (Rückführung und ÜIrrtümliche Rückübernahme

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Nimmt die ersuchende Vertragspartei auf begründeten Antrag der ersuchten Vertragspartei eine Person, welche irrtümlich übernommen wurde, wieder zurück, so werden alle Dokumente, die die Person betreffen, der ersuchenden Vertragspartei im Original retourniert.