Gegenseitige Vertretung durch diplomatis · Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visumerteilung (Lettland) § 5 Gegenseitige Vertretung durch diplomatis Gebühren In KraftAmtlicher Text Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu. Zitiert von Gegenseitige Vertretung durch diplomatis § 0Gegenseitige Vertretung durch diplomatis § 0 ← Vorherige · § 4 Inhalt § 6 · Nächste →