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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung f · Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Fotograf/inn/en

§ 4 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung fWeihnachtsremuneration

Lehrlingsentschädigung für Fotograf/inn/en

In KraftAmtlicher Text

Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung. Lehrlinge, die am 31. Dezember noch kein volles Jahr im Betrieb sind, erhalten den aliquoten Teil. Zur Berechnung der Weihnachtsremuneration wird die im Zeitpunkt der Fälligkeit zustehende wöchentliche Lehrlingsentschädigung herangezogen. Die Weihnachtsremuneration ist am 15. November auszubezahlen. Wird das Lehrverhältnis gelöst, so erhält der Lehrling den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.