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4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

§ 33 4. DeRiMVBerücksichtigung im Risikomanagement

7. Hauptstück Eingebettete Derivate

In KraftAmtlicher Text

Häufigkeit und Umfang der Überprüfung eines eingebetteten Derivats sind auf dessen Charakter und dessen Auswirkungen auf den OGAW abzustimmen, wobei die Investmentstrategie des OGAW sowie dessen Risikoprofil zu berücksichtigen sind. Im Fall von eingebetteten Derivaten, die keine signifikanten Auswirkungen auf den OGAW haben, können vordefinierte Anlagegrenzen zur Überprüfung verwendet werden.