39. Nachtrag zum Arzneibuch · 39. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 2 39. Nachtrag zum Arzneibuch
Der entsprechende, bisher im Europäischen Arzneibuch, 6. Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Text unter Punkt 5.2.8, wird außer Kraft gesetzt.