§ 0 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchfü
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
StF: BGBl. III Nr. 140/2011
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden „Parteien“ genannt, haben in ihrem Bemühen um die Durchführung des Rücküberübernahmeabkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Mai 2006 1 , im Folgenden „Abkommen“ genannt und nach Maßgabe des Artikels 20 des Abkommens Folgendes vereinbart:
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1 Siehe ABl. Nr. L 129 vom 17.5.2007 S.40.
Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 3. Juni 2011 in Kraft getreten.