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Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchfü · Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

§ 2 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - DurchfüStellung von Rückübernahmeersuchen und ihre Beantwortung

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

1. Rücküberübernahmeersuchen gemäß Artikel 7 des Abkommens werden von der zentralen zuständigen Behörde der ersuchenden Partei an die zentrale zuständige Behörde der ersuchten Partei auf dem Postweg oder im Kurierweg übermittelt.

2. Die Antwort auf das Rückübernahmeersuchen wird von der zentralen zuständigen

Behörde der ersuchten Partei an die zentrale zuständige Behörde der ersuchenden Partei auf dem Postweg und falls erforderlich über technische Textübertragungswege innerhalb der in Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens festgesetzten Frist übermittelt.